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    Anlagebetrug mit sechsstelliger Schadenssumme

    Am Freitag, den 02.12.2022 zeigte eine Magdeburgerin im örtlichen Polizeirevier einen Anlagebetrug zu ihrem Nachteil an. Zuvor entstand ihr ein Schaden mit einer Summe im unteren sechsstelligen Bereich.

    Die Geschädigte eröffnete eigenen Angaben nach zunächst ein Konto bei einem litauischen Investmentunternehmen und zahlte dort eine Summe im mittleren vierstelligen Bereich ein. Als sie das Geld zurückbuchen wollte, kam es offenbar zu technischen Schwierigkeiten, weshalb Sie sich über eine App, die dem Handel mit Kryptowährungen dient, an einen Berater wandte. Dieser Berater griff über eine spezielle Software auf ihr Handy zu. Später stellte sie fest, dass eine Überweisung der sechsstelligen Summe von ihrem deutschen Konto nach Litauen erfolgte. Diese Überweisung soll sie nicht selbst veranlasst haben, womit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt und die Polizei nun Ermittlungen eingeleitet hat.

    Weiterhin empfiehlt die Polizei, die Seriosität von Investmentunternehmen gründlich zu überprüfen:

    – Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.

    – Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.

    – Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.

    – Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.

    – Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

    (PM PolMD)

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