Für die Landtagswahl am 6. September 2026 werden in der Landeshauptstadt rund 2.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer gesucht. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Magdeburg können in den Wahllokalen der 148 Wahlbezirke sowie in voraussichtlich 70 Briefwahlvorständen mitwirken.
Die Wahlvorstände sorgen am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf im Wahllokal und übernehmen ab 18.00 Uhr die Auszählung der Stimmen. Die personelle Besetzung ermöglicht flexible Einsatzzeiten. Nach Möglichkeit erfolgt der Einsatz wohnortnah oder in gewünschten Stadtgebieten.
Die Vorbereitung für Wahlvorstehende, Schriftführende und deren Stellvertretungen erfolgt überwiegend über Onlineformate und -materialien. Für den Einsatz wird gemäß Erfrischungsgeldsatzung eine Aufwandsentschädigung gezahlt:
• im Wahllokal: 60 Euro für Wahlvorstehende, Schriftführende und Stellvertretungen, 45 Euro für Beisitzende (zuzüglich möglicher Zuschläge)
• im Briefwahlvorstand: 55 Euro für Wahlvorstehende, Schriftführende und Stellvertretungen, 40 Euro für Beisitzende
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
Die Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 15.00 Uhr zur Vorbereitung der Auszählung. Ab 18.00 Uhr werden die per Wahlbrief eingegangenen Stimmen ausgezählt, zuvor werden unter anderem die Zulassungsprüfungen der Wahlbriefe durchgeführt.
Interessierte können sich online über das Formular im Bereich „Wahlhelfer“ unter www.magdeburg.de/wahlen registrieren. Eine Aufnahme in die Wahlhelferdatenbank für kommende Wahltermine ist ebenfalls möglich.
