Gericht kippt Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Regelungen für Sonntagsöffnungen in vielen Urlaubsorten in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor dem Aus. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass die derzeitige sogenannte Bäderregelung rechtlich nicht zulässig ist.

Mit der Verordnung konnten Geschäfte in zahlreichen Ferienregionen über einen langen Zeitraum hinweg auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Vor allem in touristisch geprägten Orten sollte damit der Einkauf für Urlauber erleichtert werden. Nach Ansicht des Gerichts geht diese weitreichende Ausnahme jedoch zu weit und widerspricht dem gesetzlich verankerten Schutz des arbeitsfreien Sonntags.

Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Sie argumentierte, dass Beschäftigte im Einzelhandel durch die großzügigen Öffnungszeiten übermäßig belastet würden. Der Sonntag müsse grundsätzlich ein Ruhetag bleiben und dürfe nur in klar begrenzten Fällen für Ladenöffnungen genutzt werden.

Das Gericht stellte nun fest, dass die bisherige Verordnung diesen Anforderungen nicht ausreichend gerecht wird. Ausnahmen vom Sonntagsschutz müssten genauer begründet und stärker eingeschränkt sein.

Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig. Das Land kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Erst danach steht fest, ob die aktuelle Regelung tatsächlich dauerhaft außer Kraft gesetzt wird.

Sollte das Urteil bestehen bleiben, müsste die Landesregierung eine neue, rechtssichere Regelung für Sonntagsöffnungen in touristischen Regionen erarbeiten. Für viele Urlaubsorte im Nordosten könnte das erhebliche Auswirkungen auf Handel und Tourismus haben.

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