Freitag, 29. März 2024
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    Magdeburg sucht ehrenamtliche Schiedspersonen

    Die Landeshauptstadt sucht Interessierte, die sich für das Amt einer Schiedsperson bewerben möchten. Gesucht werden Magdeburger*innen, die das 25. Lebensjahr vollendet, einen guten Leumund und soziale Kompetenz haben sowie über die zur Amtsführung notwendige Zeit und einen geeigneten Bildungsgrad verfügen. Die Fähigkeit zur Vermittlung ist von herausragender Bedeutung.
     
    Konkret gesucht werden ab Juli dieses Jahres Schiedspersonen für die Schiedsstellen 2 und 5. Tagungsort ist die Julius-Bremer-Straße 10. Das Aufgabengebiet umfasst die ein- bis maximal zweimal im Monat stattfindenden abendlichen Sitzungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt.
     
    Die Schiedsstelle 2 ist für die Stadtgebiete Altstadt, Buckau, Werder, Brückfeld, Cracau, Berliner Chaussee, Randau-Calenberge, Prester, Pechau, Fermersleben, Zipkeleben und Kreuzhorst zuständig. Der Bereich der Schiedsstelle 5 umfasst die Stadtteile Hopfengarten, Leipziger Straße, Salbke, Westerhüsen, Beyendorf-Sohlen, Beyendorfer Grund und Reform.
     
    Interessierte können ihre Kurzbewerbung mit Lebenslauf bis 22. Februar per E-Mail an tina.heger@ra.magdeburg.de oder per Post an das Rechtsamt der Landeshauptstadt Magdeburg, Tina Heger, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg schicken. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Schiedsstellen und unter www.magdeburg.de/SchiedspersonenGesucht telefonisch unter der Rufnummer 0391/540 29 49.
     
    In Magdeburg gibt es derzeit 5 Schiedsstellen, die im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig werden. Aufgaben sind die Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche, zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange. In Strafsachen besitzt die Schiedsstelle eine doppelte Funktion: Zum einen nimmt sie die Aufgabe einer Vergleichsbehörde wahr, zum anderen wird sie zusätzlich bei geringfügig anzusehenden Vergehen tätig, die die Staatsanwaltschaft ihr im Rahmen einer Verweisung übergibt. Kann eine Verhandlung vor der Schiedsstelle nicht geschlichtet werden, wird der Antrag der Person bei der Staatsanwaltschaft aufgenommen. (PM LH MD)

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