Sozialticket für Stadtpassinhaber in Magdeburg beschlossen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat am 26. März 2026 die Einführung eines Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Pilotprojekt beschlossen. Ziel ist es, Stadtpassinhaberinnen und -inhabern den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern und mehr Mobilität im Alltag zu ermöglichen.

Die Pilotphase startet am 1. Mai 2026 und läuft bis zum 30. April 2027. In diesem Zeitraum soll geprüft werden, ob das Sozialticket dauerhaft eingeführt werden kann.

Das Sozialticket gilt rund um die Uhr für eine Person im gesamten Stadtgebiet Magdeburg und entspricht einer regulären Monatskarte. Der Preis beträgt 19,00 Euro. Voraussetzung für den Erwerb ist ein gültiger Stadtpass.

Ab dem 1. Mai 2026 ist das Ticket gegen Vorlage des Stadtpasses in den Verkaufsstellen der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) sowie im MVB-Kundenzentrum erhältlich. Für bestehende Abo-Fahrkartenverträge besteht ein Sonderkündigungsrecht.

„Anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können den Stadtpass beim Sozial- und Wohnungsamt sowie in den Bürgerbüros beantragen. Für den Erwerb des Sozialtickets ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich“, erklärt der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk.

Anspruch auf den Stadtpass bzw. die Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem SGB VIII (für Kinder in Heimen oder Pflegefamilien)
Wie lange dauert die Pilotphase?

Die Pilotphase wird sich über den Zeitraum 01.05.2026 bis 30.04.2027 erstrecken.

Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses / Otto-City-Card (OCC), welche
keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben.

WICHTIG: Anspruchsberechtigt auf ein Schülerticket sind alle Schülerinnen und Schüler
allgemeinbildender Schulen vom 1. bis 13. Schuljahrgang. Auch Berufsschüler ohne
Ausbildungsvergütung sind berechtigt. Dabei muss sich der Wohnsitz in Magdeburg
befinden und eine Magdeburger Schule besucht werden

Wer hat Anspruch auf einen Stadtpass (OCC)?

Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in
Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen
sind:
– Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
(SGB II) (Bürgergeld)
– Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch
(SGB XII)
– Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
– Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
– Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
– Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIIII

Was muss ich tun?

ollten Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören und noch keinen Stadtpass (OCC)
besitzen, stellen Sie bitte einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt
Magdeburg.

WICHTIG: Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) müssen keinen
neuen oder separaten Antrag auf ein Sozialticket stellen.

Wie kann man das Sozialticket erhalten?

Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) können das Sozialticket in jedem
MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum erwerben.

WICHTIG: Die Vorlage des gültigen Stadtpasses (OCC) ist zwingend erforderlich.

Was kostet das Sozialticket?

Die Kosten für ein Sozialticket betragen 19,00 EUR und sind durch die Stadtpassinhaberinnen und Stadtpassinhaber (OCC) selbst zu finanzieren.
Auf der Monatskarte wird der reguläre Tarifpreis und der Hinweis ausgewiesen, dass die Monatskarte von einem Umtausch ausgeschlossen ist.

Welche Leistungen umfasst das Sozialticket der MVB?

-Die Zeitfahrkarte der Preisstufe Magdeburg (010).
– Monatskarte
– Gültigkeitsdauer vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im
Folgemonat. Fällt das Ende der Gültigkeitsdauer auf einen kalendarisch nicht vorhandenen
Tag, endet die Gültigkeit um 4 Uhr am letzten Kalendertag des Monats.
– Nicht übertragbar, Vor- und Zuname wird durch die MVB bei der Ausgabe eingetragen.
– Kostenlose Mitnahme 1 Fahrrad
– Fahrradmitnahme begrenzt
– Personen haben Vorrang

WICHTIG: 1. Gültig nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtausweis. Monatskarte darf nicht verfälscht werden (nicht laminieren oder bekleben). Bei Verlust der Monatskarte muss dieses neu erworben werden.

Was ist, wenn ich bereits eine Abo-Fahrkarte (mindestens 3 Monate Laufzeit) besitze, nun
jedoch das Sozialticket nutzen möchte?
Kann ich problemlos wechseln?

Für bereits bestehende Abo-Fahrkartenverträge gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich.

WICHTIG: Das Sozialticket ist eine Monatskarte und die Berechtigung zum Erwerb des Sozialtickets wird durch die MVB monatlich neu geprüft.

Was passiert mit dem bisher gewährten monatlichen Guthaben für Stadtpassempfänger
(OCC) zum Erwerb von Fahrscheinen i. H. v. 5,00 EUR?

Das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB wird
während der Dauer der Pilotphase für Stadtpassinhaberinnen und Stadtpassinhaber (OCC)
beibehalten.

WICHTIG: Es kann nur zwischen dem Sozialticket oder dem monatlichen Guthaben von 5,00 EUR gewählt werden.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Vergünstigungsangebote ist ausgeschlossen.

Sofern die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen und das Sozialticket ab dem 01.05.2027 dauerhaft eingeführt wird, entfällt ab diesem Zeitpunkt das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB.

WICHTIG: Aus diesem Grund wird das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB vorerst auf das Enddatum der
Pilotphase – den 30.04.2027 – begrenzt.

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