Freitag, 19. April 2024
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    Trunkenheit im Straßenverkehr Richtung Parey

    Auf ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss sich ein 50-jähriger Fahrzeugführer eines Skodas einstellen. Gegen 20:29 Uhr fiel der Streifenwagenbesatzung der Fahrzeugführer auf, welcher mit äußerst geringer Geschwindigkeit die Landstraße 52 aus Güsen in Richtung Parey befuhr. Als die Beamten das Fahrzeug und den Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen, konnten diese bereits erheblichen Alkoholgeruch in der Umgebungsluft wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,26 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als Führer eines Kraftfahrzeuges als absolut fahruntüchtig. Die Einsatzkräfte stellten seinen Führerschein sicher und brachten ihn zur Blutentnahme in ein Krankenhaus. (PM PolJL)

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